Kostenrechner: Bestattungskosten in München schätzen

Der Rechner zählt die Gebühren der Landeshauptstadt München für Grabnutzung, Beisetzung, Trauerfeier und bei einer Urne das Krematorium zusammen und ergänzt den Durchschnitt für Bestatterleistungen. Ohne Änderung zeigt er 2.826,00 € Friedhofskosten.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten München; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, gültig ab 01.07.2024.

Schritt 1: Bestattungsart
Schritt 3: Nutzungsdauer

10 Jahre sind die Standard-Ruhezeit. 15 Jahre gelten z. B. in Bogenhausen, Neuhausen und Nymphenburg, 20 Jahre in Lochhausen und Oberföhring, 30 Jahre in Englschalking.

Schritt 4: Trauerfeier

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen§ 4 Abs. 1 Ziff. I b, 84,00 € × 10 Jahre840,00 €
Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck§ 6 Abs. 1 I a88,00 €
Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck§ 6 Abs. 1 I b233,00 €
Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes§ 6 Abs. 1 I c1.665,00 €
Summe Friedhofskosten2.826,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 6.126 €

"Alle Gebühren sind Nettogebühren, ausgenommen die Gebühren für Einäscherung und Urnenversand. Soweit darüber hinaus Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wird diese Steuer zusätzlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben." (§ 1 Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München). Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Quelle: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung), vom 27. Mai 2024 (MüABl. S. 453), in Kraft seit 01.07.2024. Satzung als PDF. Einäscherung laut Preisangabe des Krematoriums. "Alle Gebühren sind Nettogebühren, ausgenommen die Gebühren für Einäscherung und Urnenversand. Soweit darüber hinaus Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wird diese Steuer zusätzlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben." (§ 1 Friedhofsgebührensatzung). Die Transporte nach § 7 g bis i sind laut Satzung inkl. Umsatzsteuer. Zuschläge nach § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 sind nicht eingerechnet. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die vier Schritte im Einzelnen

Schritt 1 legt fest, ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird. Bei der Erdbestattung nimmt der Rechner immer die Beisetzung des Sarges (1.665,00 €) dazu, bei der Urne die Einäscherung im städtischen Krematorium (486,00 €) und die Beisetzung der Urne (588,00 €).

Schritt 2 bestimmt die Grabart. Die Münchner Satzung kennt kein Reihengrab; der Preis richtet sich nach der Lage, etwa 84,00 € je Jahr für die Erdgrabstätte in der 2. Reihe. Die anonyme Urnengrabstätte kostet als einzige Grabart einmalig 940,00 €.

Schritt 3 fragt nach der Nutzungsdauer. Die Gebühr wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus fällig. Standard sind 10 Jahre; in einigen Friedhöfen gelten 15, 20 oder 30 Jahre.

Schritt 4 fragt nach der Trauerfeier. Bei der Erdbestattung bedeutet die Trauerfeier in der Trauerhalle Aufbahrung (88,00 €) und Trauerhalle (233,00 €). Bei der Urne wählen Sie zwischen der Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung (Aufbahrung, Trauerhalle und Trauerfeier, zusammen 550,00 €) und der Urnentrauerfeier (171,00 €). Bei der Urne lassen sich außerdem die Transporte der Städtischen Friedhöfe zum Krematorium (118,00 €) und zum Friedhof (58,00 €) dazunehmen.

Mit der Option Beisetzung an einem Samstag rechnet der Rechner 30 % auf jede Bestattungsgebühr nach § 6 Abs. 1 und rundet je Position auf volle Euro auf (§ 8 Abs. 2). Die Beisetzung eines Sarges kostet dann rechnerisch 2.165 € statt 1.665 €. Die Satzung nennt nur den Prozentsatz; den Euro-Betrag hat die Redaktion berechnet, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

So lesen Sie das Ergebnis

Jede Zeile nennt die Tarifstelle der Gebührensatzung, damit Sie den Betrag später mit dem Gebührenbescheid vergleichen können. Für die Bestatterleistungen setzt der Rechner ca. 3.300 € an, den Durchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Ihr tatsächlicher Betrag kann davon abweichen.

Nicht enthalten sind Zuschläge für besonders gestaltete Friedhofsteile (plus 50 %), Ermäßigungen bei eingeschränkter Belegung (minus 30 %), Grabstein und Fundament, Grabpflege, Traueranzeige, Blumen und die zweite Leichenschau. Eine Übersicht finden Sie auf der Startseite, Details auf den Seiten Erdbestattung und Urnenbestattung.

Kostenvoranschlag mit Ihrer Auswahl

Übernehmen Sie Ihre Auswahl aus dem Rechner. Unser Partner-Bestatter in München erstellt daraus innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot.

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