Erdbestattung in München: Grabarten, Gebühren, Beispiele

Eine Erdbestattung in der Erdgrabstätte 2. Reihe mit Trauerfeier in der Trauerhalle kostet in München 2.826,00 € an städtischen Gebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 6.126 €.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten München; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, gültig ab 01.07.2024.

Woraus sich die Gebühr zusammensetzt

Die Landeshauptstadt berechnet eine Erdbestattung aus zwei Bausteinen. Erstens die Grabnutzungsgebühr: eine Jahresgebühr je Lage der Grabstätte, die für die gesamte Ruhezeit im Voraus fällig wird (§ 4 Abs. 4 Friedhofsgebührensatzung). Bei der Standard-Ruhezeit von 10 Jahren sind das für die Erdgrabstätte in der 2. Reihe 84,00 € × 10 = 840,00 €.

Zweitens die Bestattungsgebühren nach § 6 Abs. 1, die je Leistung anfallen. Immer dabei ist die Beisetzung des Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes für 1.665,00 €. Mit Trauerfeier kommen die Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck (88,00 €) und die Benutzung der Trauerhalle (233,00 €) hinzu. Eine Grundgebühr, wie sie viele andere Städte verlangen, gibt es in München nicht. Die genannten Sätze gelten für Verstorbene ab Vollendung des 14. Lebensjahres; die Gebühren für Kinder erfragen Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Erdgrabstätten und Gebühren für die Erdbestattung in München
LeistungGebührTarifstelle
Erdgrabstätten (je Jahr)
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen84,00 € × 10 Jahre = 840,00 €84,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I b
Erdgrabstätte in der 1. Reihe134,00 € × 10 Jahre = 1.340,00 €134,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I a
Heckengrab140,00 € × 10 Jahre = 1.400,00 €140,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I c
Mauergrab160,00 € × 10 Jahre = 1.600,00 €160,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I d
Anlagengrab (besondere Lage, einfach)336,00 € × 10 Jahre = 3.360,00 €336,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Waldgrab in Waldfriedhöfen (einfach)420,00 € × 10 Jahre = 4.200,00 €420,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Gemeinschaftsgrabanlage: Erdgrabstätte vor Hecken mit Namensplatte und Gemeinschaftsschmuckstelen (inkl. Grabmal ohne Beschriftung, Bepflanzung und Pflege)397,00 € × 10 Jahre = 3.970,00 €397,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. XI l
Kindererdgrabstätte67,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. VIII
Bestattungsgebühren und Sonstiges
Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck88,00 €§ 6 Abs. 1 I a
Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck233,00 €§ 6 Abs. 1 I b
Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes1.665,00 €§ 6 Abs. 1 I c
Zuschlag für über 45 Minuten dauernde Aussegnungen, je weitere angefangene halbe Stunde (Sargbestattung auf nichtstädtischen Friedhöfen)236,00 €§ 6 Abs. 1 I d
Kühlzelleje angefangenen Tag77,00 €§ 7 Abs. 1 c
Verabschiedungsraumpro Tag213,00 €§ 7 Abs. 1 e
Transport vom Friedhof der Aufbahrung zum Friedhof der Beisetzunginkl. Umsatzsteuer294,00 €§ 7 Abs. 1 g
Tieferlegung394,00 €§ 7 Abs. 1 j
Stadteigene Orgel46,00 €§ 7 Abs. 1 k
Vorläufiges Grabzeichen182,00 €§ 7 Abs. 1 n

Quelle: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung), vom 27. Mai 2024 (MüABl. S. 453), in Kraft seit 01.07.2024. Satzung als PDF. Einäscherung laut Preisangabe des Krematoriums. "Alle Gebühren sind Nettogebühren, ausgenommen die Gebühren für Einäscherung und Urnenversand. Soweit darüber hinaus Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wird diese Steuer zusätzlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben." (§ 1 Friedhofsgebührensatzung). Die Transporte nach § 7 g bis i sind laut Satzung inkl. Umsatzsteuer. Zuschläge nach § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 sind nicht eingerechnet. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Städtische Gebührenpositionen
LeistungGebührTarifstelle
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen840,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I b
Erdgrabstätte in der 1. Reihe1.340,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I a
Heckengrab1.400,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I c
Mauergrab1.600,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I d
Anlagengrab (besondere Lage, einfach)3.360,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Gemeinschaftsgrabanlage: Erdgrabstätte vor Hecken mit Namensplatte und Gemeinschaftsschmuckstelen (inkl. Grabmal ohne Beschriftung, Bepflanzung und Pflege)3.970,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. XI l
Waldgrab in Waldfriedhöfen (einfach)4.200,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes1.665,00 €§ 6 Abs. 1 I c
Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck88,00 €§ 6 Abs. 1 I a
Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck233,00 €§ 6 Abs. 1 I b
Ausgewählte städtische Gebühren im Größenvergleich, Grabgebühren für 10 Jahre (anonyme Urnengrabstätte einmalig). Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, in Kraft seit 01.07.2024.

Rechenbeispiele für die Erdbestattung

Alle Beispiele werktags und mit 10 Jahren Grabnutzung, sofern nicht anders genannt. Grabstein und Bestatter sind nicht enthalten.

Erdgrabstätte 2. Reihe mit Trauerhalle

840,00 € + Beisetzung 1.665,00 € + Aufbahrung 88,00 € + Trauerhalle 233,00 € = 2.826,00 €. Ohne Trauerfeier, also nur mit Beisetzung, sind es 2.505,00 €.

Erdgrabstätte 1. Reihe mit Trauerhalle

10 Jahre × 134,00 € = 1.340,00 € + 1.665,00 € + 88,00 € + 233,00 € = 3.326,00 €.

Waldgrab mit Trauerhalle

Ein einfaches Waldgrab in einem Waldfriedhof kostet 420,00 € je Jahr, über 10 Jahre 4.200,00 €. Mit Beisetzung, Aufbahrung und Trauerhalle ergeben sich 6.186,00 €.

Friedhof mit 15 Jahren Ruhezeit

In Friedhöfen wie Bogenhausen, Neuhausen oder Nymphenburg beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Die Erdgrabstätte in der 2. Reihe kostet dann 1.260,00 €, mit Beisetzung und Trauerhalle 3.246,00 €. In Bogenhausen, Neuhausen und Nymphenburg kommt zusätzlich der Zuschlag von 50 % für besonders gestaltete Friedhofsteile hinzu (§ 4 Abs. 3), den wir hier nicht eingerechnet haben.

Beisetzung an einem Samstag

Samstags erhöhen sich die Bestattungsgebühren um 30 % (§ 6 Abs. 1), aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 2). Rechnerisch kostet die Beisetzung dann 2.165 € statt 1.665 €, das erste Beispiel insgesamt 3.423,00 €. Die Satzung nennt nur den Prozentsatz; den Euro-Betrag hat die Redaktion berechnet, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Welche Lage passt?

In München gibt es kein Reihengrab. Jede Erdgrabstätte ist eine Familiengrabstätte, die zwei Särge oder bis zu acht Urnen aufnehmen kann. Der Preis hängt vor allem von der Lage ab.

Die Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen ist das günstigste Sarggrab. Die 1. Reihe liegt direkt am Weg und kostet 134,00 € je Jahr. Das Heckengrab (140,00 €) und das Mauergrab (160,00 €) liegen vor einer Hecke bzw. an einer Mauer.

Das Anlagengrab in besonderer Lage kostet einfach 336,00 € je Jahr, doppelt 420,00 € und bis sechsfach 924,00 €. Das Waldgrab gibt es in den Waldfriedhöfen, einfach für 420,00 € und bis siebenfach für 1.302,00 € je Jahr. Wer keine Grabpflege übernehmen kann, findet in der Gemeinschaftsgrabanlage vor Hecken eine Erdgrabstätte mit Namensplatte und Gemeinschaftsschmuckstelen, inklusive Grabmal ohne Beschriftung, Bepflanzung und Pflege, für 397,00 € je Jahr.

Kann eine Erdgrabstätte nur mit einer Leiche und/oder nur mit Urnen belegt werden, ermäßigt sich die Gebühr um 30 % (§ 4 Abs. 2). Für Grüfte und Mausoleen kommen zur Erdgrabgebühr 160,00 € je Grabplatz und Jahr hinzu. Für den Grabstein berechnet die Stadt ein Fundament mit zwei Pfeilern mit 51,00 € je Jahr, ohne Pfeiler bis 0,4 m³ mit 42,00 € je Jahr.

Die Ruhezeit beträgt auf den meisten städtischen Friedhöfen nur 10 Jahre, für Sarg und Urne gleich (§ 14 Friedhofssatzung). Abweichend gelten 15 Jahre in Bogenhausen, Feldmoching, Forstenried, Freimann, Fröttmaning, Haidhausen, Johanneskirchen, Neuhausen, Nymphenburg, Pipping, 20 Jahre in Lochhausen und Oberföhring und 30 Jahre in Englschalking sowie bei Grüften und Mausoleen. Das Grabnutzungsrecht an Familiengrabstätten läuft mindestens 5 und höchstens 50 Jahre (§ 17 Abs. 2 a Friedhofssatzung).

Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet

Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der Sarg ist meist der größte Einzelposten.

  • Abholung und Überführung zum Friedhof
  • Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
  • Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
  • Unterlagen, Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und Anmeldung bei den Städtischen Friedhöfen
  • Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen

Muss die verstorbene Person länger gekühlt werden, berechnet die Stadt für die Kühlzelle 77,00 € je angefangenen Tag (§ 7 Abs. 1 c). Für einen persönlichen Abschied lässt sich ein Verabschiedungsraum mieten, für 71,00 € pro Stunde oder 213,00 € pro Tag. Grabstein, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen und kosten nach Angebot.

Fragen zur Erdbestattung in München

Ist die Erdbestattung teurer als die Urnenbestattung?

In unseren Beispielen ja: 2.826,00 € für die Erdgrabstätte 2. Reihe gegenüber 2.214,00 € für das Urnengrab 2. Reihe mit Trauerfeier mit Sarg. Den Unterschied macht vor allem die Beisetzung des Sarges mit 1.665,00 €.

Gibt es eine Grundgebühr?

Nein. Die Münchner Satzung berechnet die Grabnutzung je Jahr und die Bestattungsleistungen einzeln.

Wer bekommt die Rechnung der Stadt?

Die Städtischen Friedhöfe erstellen nach der Anmeldung einen Gebührenbescheid. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag